Wissen validieren in der Anwaltskanzlei
Eine erfundene Fundstelle ist schlimmer als keine
Sprachmodelle können Zitate und Entscheidungen hervorbringen, die echt aussehen und es nicht sind. In der Kanzlei ist das kein Schönheitsfehler. Deshalb darf bei uns nur verwendet werden, was eine überprüfbare Quelle in Ihrem eigenen Bestand hat.
Die Ausgangslage
Das eigentliche Risiko von Sprachmodellen in der Rechtsarbeit ist nicht offensichtlicher Unsinn, sondern das Plausible: ein Leitsatz, der gut klingt, eine Geschäftszahl im richtigen Format, eine Paraphrase, die eine Entscheidung etwas weiter auslegt, als sie reicht. Wer so etwas ungeprüft übernimmt, trägt die Folgen.
Dazu kommt die Frage des Stands. Ein Vertragsmuster aus der eigenen Ablage kann vor einer Gesetzesänderung entstanden sein, ein Aktenvermerk kann durch eine spätere Entscheidung überholt sein. Ein System, das nur nach Ähnlichkeit sucht, bemerkt das nicht.
Für den Einsatz in der Kanzlei braucht es deshalb einen Rahmen: woraus Antworten entstehen dürfen, wie ihre Qualität vor dem Einsatz gemessen wird und wer sie freigibt.
Vorgehen
So setzen wir an
Schritt 1
Nur Quellen aus Ihrem Bestand
Antworten stützen sich auf Akten, Muster und Vermerke, die die Kanzlei freigibt. Jede Aussage verweist auf das konkrete Dokument. Zitate, die sich dort nicht finden, werden nicht erzeugt.
Schritt 2
Stand und Widersprüche markieren
Ist ein Muster deutlich älter als andere Quellen oder vertreten zwei Vermerke zur selben Frage unterschiedliche Positionen, wird das angezeigt, statt eine Variante stillschweigend zu bevorzugen.
Schritt 3
Goldset aus Kanzleifragen
Mit Ihren Anwältinnen und Anwälten sammeln wir echte Fragen aus dem Kanzleialltag mit Sollantwort und Fundstelle, etwa welches Muster für eine bestimmte Klagsart verwendet wird. Daran wird gemessen, bevor ein Ablauf in Betrieb geht. Eine erfundene Quelle schließt den Ablauf aus.
Schritt 4
Freigabe nach Stufen
Interne Recherchehilfen dürfen nach bestandener Abnahme auf Grün laufen. Was an Mandanten geht, läuft über Gelb, Inhalte für Gericht oder Gegenseite über Rot.
Ein typischer Fall
Ein Anwalt fragt, wie die Kanzlei bisher Ansprüche nach Verkehrsunfällen gegenüber Haftpflichtversicherern begründet hat. Die Antwort nennt zwei Schriftsätze aus abgeschlossenen Akten und einen internen Vermerk. Einer der Schriftsätze ist erheblich älter als die anderen; das System weist darauf hin und markiert, dass der Vermerk eine abweichende Linie vertritt. Der Anwalt prüft die aktuelle Rechtsprechung selbst und entscheidet, welcher Argumentation er folgt.
Wo der Mensch entscheidet
Wir liefern keine Rechtsauskunft und keine Prüfung der Rechtslage. Ob eine Quelle rechtlich noch trägt, beurteilt die Kanzlei. Das Verfahren sorgt dafür, dass jede Aussage nachprüfbar ist und ein Mensch entscheidet.
Unsere Rolle und Grundsätze →Anwendungsfälle
Passende Abläufe in der Anwaltskanzlei
Weitere Themen in der Anwaltskanzlei
- Datenanalyse →Welche Akte gerade still liegt, zeigt die Korrespondenz
- Kommunikation →Vier Absender, ein Verfahren, eine Akte
- Wissensmanagement →Die beste Vorlage ist oft ein eigener Schriftsatz aus einem früheren Verfahren
Erstgespräch
Sehen wir uns Ihren größten Zeitfresser an.
Ein Gespräch, keine Präsentation. Wir schauen uns an, worüber in Ihrem Betrieb kommuniziert wird, wo Vorgänge auseinanderfallen und was sich mit welchem Aufwand automatisieren lässt. Unverbindlich.
Erstgespräch vereinbarenHäufig gestellte Fragen
KontaktRecherchiert das System Rechtsprechung?
Es greift auf die Quellen zu, die Sie freigeben. Externe Rechtsdatenbanken bleiben Ihr Werkzeug, und der Abgleich mit der aktuellen Rechtslage bleibt anwaltliche Arbeit.
Wer nimmt das Goldset ab?
Anwältinnen und Anwälte Ihrer Kanzlei. Wir richten den Ablauf ein und messen, die fachliche Bewertung liegt bei Ihnen.
Was passiert, wenn sich zu einer Frage nichts findet?
Dann sagt das System das ausdrücklich. Eine Lücke im Bestand ist eine brauchbare Information, eine erfundene Antwort wäre ein Haftungsrisiko für die Kanzlei.