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Anwendungsfall · Versicherungsmakler

Beratungsnotiz aus dem Gespräch vorbereiten

Einen Entwurf der Beratungsnotiz aus Gespräch und Korrespondenz – geprüft vom Makler.

Das Problem

Nach einem Beratungsgespräch soll festgehalten werden, was der Kunde wünscht, welche Hinweise gegeben wurden und wofür er sich entschieden hat. Im Alltag entsteht diese Notiz oft spät, knapp und aus der Erinnerung. Was im Gespräch beiläufig gesagt wurde, fehlt dann.

Später, bei einem Schaden oder einer Beschwerde, ist genau diese Notiz die Grundlage, um nachzuvollziehen, was besprochen wurde.

Ablauf

So läuft es

  1. Schritt 1

    Quellen sammeln

    Die Gesprächsnotiz des Beraters, vorausgehende Mails und gegebenenfalls ein Angebotsvergleich werden dem Beratungsvorgang zugeordnet.

  2. Schritt 2

    Entwurf gliedern

    Daraus entsteht ein Entwurf nach der im Büro verwendeten Struktur: Ausgangslage, Wünsche und Bedürfnisse, gegebene Hinweise, Entscheidung des Kunden. Jede Angabe verweist auf ihre Quelle.

  3. Schritt 3

    Prüfen und ergänzen

    Der Makler liest den Entwurf, korrigiert und ergänzt, was nur im Gespräch gesagt wurde. Erst dann wird die Notiz übernommen.

Was sich ändert

  • Die Beratungsnotiz entsteht zeitnah statt am Ende der Woche
  • Beiläufige Wünsche und Hinweise aus der Korrespondenz gehen nicht verloren
  • Spätere Rückfragen lassen sich anhand der Quellen nachvollziehen

Themen: Wissensmanagement im Maklerbüro

Freigabestufe Gelb

Das System bereitet vor, ein Mensch prüft und gibt frei.

Die Notiz ist intern, hat aber Gewicht, wenn später über die Beratung gesprochen wird. Deshalb übernimmt der Makler sie erst nach eigener Prüfung.

Wie die Freigabestufen funktionieren →

Erstgespräch

Passt dieser Ablauf zu Ihrem Betrieb?

Im Erstgespräch sehen wir uns an, wie der Ablauf bei Ihnen heute läuft, welche Systeme beteiligt sind und ob er ein guter Einstieg ist. Unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Kontakt
Erfüllt das die Dokumentationspflichten des Maklers?

Das System unterstützt die Dokumentation, indem es Entwürfe mit Quellen vorbereitet. Ob Inhalt und Form genügen, beurteilt und verantwortet der Makler.

Wird das Beratungsgespräch aufgezeichnet?

Nicht standardmäßig. Grundlage ist die Notiz des Beraters und die vorhandene Korrespondenz. Eine Aufzeichnung setzt eine eigene Entscheidung und die Information des Kunden voraus.